Der Säzzer

13.11.2009

Neulich, bei der ehrenwerten Gesellschaft

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik — Tom @ 11:19
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In der ehrenwerten Gesellschaft bröckelt es. Solche mafiösen Töne kommen ja nicht von ungefähr:

[…] Ich werde der SPD bis zu meinem Tod angehören. Diese Partei, die verlässt man nicht. […] (Hubertus Heil auf dem SPD-Parteitag 23.11.2009, 10:11 Uhr, Phoenix)

19.09.2009

Die dreckigen politischen Beziehungen des Herrn Frank-Walter Steinmeier zu Usbekistan

Wenn wir den Krieg in Afghanistan ob seiner Sinnlosigkeit und den vielen zivilen Opfern kritisieren, gerät die mindestens ebenso widerliche und schändliche Rolle des Außenministeriums damals unter Joschka Fischer (Bündnis90/Die Grünen) und heute unter Frank-Walter Steinmeier (SPD) in Vergessenheit.

Warum ein kleines Mädchen in der ehemaligen Villa des Flüchtlings Lion Feuchtwanger während des »exil writers program« nicht willkommen ist und was das mit Usbekistan und dem Krieg in Afghanistan zu tun hat, beschreibt David Schraven eindrucksvoll bei den Ruhrbaronen (Bitte auch die Links im Text beachten).

Kinder Verboten – eine lange Geschichte über SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier, Human Rights Watch und eine Villa in Amerika ↗

Bitte lesen und weiterverlinken!

17.08.2009

Zur lage der Nation | 2

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik, Linked — Tom @ 09:45
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Weil ich zu faul bin, etwas eigenes zu schreiben, schicke ich Euch rüber zu den NachDenkSeiten.

»Ein kurzer Blick zurück: Am 16. Februar 2003 trafen sich in Berlin der damalige Bundeskanzler Schröder, sein Wirtschaftsminister Clement und Bundesfinanzminister Eichel mit den Spitzen der Banken und Versicherungen […]. Thema der Geheimsitzung waren die hohen Verluste und Risiken einiger Finanzinstitute und der Vorschlag, eine Auffanggesellschaft für unsichere, faule Kredite zu gründen.[…]« (nachdenkseiten.de ↗)

In jener Krisensitzung am 16. Januar 2003 wollte man die Gründung einer Bad Bank beschließen. Die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« berichtete im Februar 2003 davon und der Plan wurde offiziell nicht weiter verfolgt. Aber es wurde mit der Gründung der Hypo Real Estate (HRE) durch die HypoVereinsbank begonnen.

Auf den NachDenkSeiten reicht Albrecht Müller zwei Bundestagsanträge der CDU/CDU/FDP-Fraktionen sowie der Fraktionen von SPD/B90Grüne vom 8.5.2003 nach. Er beschreibt die »bemerkenswerten Fehleinschätzungen und Denkweisen« der Parteieln angesichts jener Krisensitzung drei Monate zuvor. Sie waren also alle gewarnt.

Links im Text:
Nachdenkseiten: Schon 2003 und in Kenntnis der heraufziehenden Finanzkrise hat eine große CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne-Koalition mit der Förderung des Finanzkasinos weitergemacht (Finanzkrise XXV) ↗ (am 15.08.2009)

Weitere Links zur HypoRealEstate:
WEISSGARNIX: HRX – Da kömmt noch (viel) mehr! ↗ (bereits am 26 JUNI 2009)
NachDenkSeiten: Interessenskollisionen und Eigeninteressen als »systemisches Risiko« ↗ (am 31. 07.2009)
ZEIT ONLINE: Rettung der HRE erspart Banken Milliardenverluste ↗ (am 24.07.2009)
TAGESSPIEGEL: Die Verschleier-Affäre ↗ (am 16.08.2009)

23.07.2009

Die Regierungsparteien verachten die Demokratie

Kommentar

Die in Grundgesetzangelegenheiten → wiederholt auffällig gewordenen Regierungsparteien mussten — wie so häufig — vom Bundesverfassunsgericht belehrt werden, dass unsere Verfassung, das Grundgesetz, über den eigennützigen Interessen der Regierung steht. Denn wiedereinmal haben CDU/CSU und SPD geglaubt, die für eine Demokratie elementare Institution der Gewaltenteilung durch eine großzügig und allzu offensichtlich interessengeleitete Auslegung die Rechte des Parlaments aushebeln zu können.

Es scheint mittlerweile zu guten Ton bei den Christ- und Sozialdemokraten zu gehören, die gewählte Vertretung des Volkes zu ignorieren und sie deren Rechte zu berauben. Dies lässt tief blicken; offenbart es doch, wie CDU/CDS und SPD unsere Demokratie verachten, wie sie die Demokratie längst als Feigenblatt für ihren Machterhalt ausgehöhlt haben.

»Auch wenn sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstreckt, gebietet der Gewaltenteilungsgrundsatz, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein muss […],« ↗ schrieb das BVerfG jetzt den beiden Regierungsfraktionen ins Stammbuch. Ob das zu einem Umdenken führt, darf getrost bezweifelt werden.

Leider kann ein erneuter Untersuchungsausschuss erst wieder in der neuen Regierungsperiode seine Arbeit aufnehmen. Aber vielleicht könnten die interessierten Parteien ja noch vor der Bundestagswahl im September die Fragen aufwerfen, deren Beantwortung die Regierung aus CDU/CSU und SPD mit ihren grundgesetzwidrigen Aussagebeschränkungen im Untersuchungsausschuss verhindert hatte. Die Erkenntnisse könnten für einige der jetzigen Regierungsmitglieder, wie zum Beispiel Innenminister Schäuble oder Außenminister Steinmeier äußerst unangenehm werden.

Also, liebe Opposition: Es ist Wahlkampf, macht Euren Job — und zwar richtig!

CDU/CDU, SPD und der wiederholte Bruch des Grundgesetzes

Bereits im Juni mußte das Bundesverfassungsgericht der Regierung aus CDU/CSU und SPD erneut zeigen, was Recht ist und was nicht: In dem ↗ Beschluss vom 17. Juni 2009 machte das BVerfG der Regierung klar, dass deren »hochrangige staatliche Interessen« nicht über dem Grundgesetz stehen.

Das BVerfG stellte fest:

»Wiederholt verweigerten die Zeugen (zu Fragen zu den verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz, d. Säzzer) unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.« (ebd.)

Dem schob das BVerfG einen Riegel vor:

»Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.« (ebd.)

Das BVerfG machte weiterhin klar:

»Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages darf (der Untersuchungsausschuss, d. Säzzer) Regierungsmitglieder sowie Beamte und Angestellte im Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Zeugen vernehmen und diejenigen Beweise erheben, die er für erforderlich hält.« (ebd.)

Selbst über ihre eigene Arbeit in der Regierung und im Kabinett wollte man sich vom Untersuchungsausschuss nicht befragen lassen. Aber auch dazu beschloss das BVerfG:

»Im vorliegenden Fall enthalten bereits die Aussagegenehmigungen selbst eine zu weitgehende Beschränkung, indem sie „insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung im Kabinett oder ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen“ pauschal von der Genehmigung ausnehmen.« (ebd.)

Die Oppositionsparteien müssen sich nun entscheiden, ob sie den Untersuchungsausschuss erneut einberufen wollen.

Quellen:
Pressemitteilung zum Beschluss vom 17. Juni 2009 (↗ bundesverfassungsgericht.de, 23.07.2009)

Weitere Links:
BND-Untersuchungsausschuss: Die Wahrheit darf nicht wahr sein (↗ stern.de, 19.06.2009)
Rüffel aus Karlsruhe für Steinmeier (↗ suedeutsche.de, 23.07.2009)
Regierung behinderte BND-Ausschuss (↗ fr-online.de, 23.07.2009)

25.05.2009

Warum die SPD Oskar Lafontaine so haßt

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik — Tom @ 14:27
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»Der Oskar Lafontaine des Jahres 2007 operiert und argumentiert ganz weitgehend so wie der Oskar Lafontaine des Jahres 1997. Eben das ist das Problem der Sozialdemokraten heute: Mit jedem ihrer Vorwürfe – die Linke agiere populistisch, sei demagogisch, verfolge illusionäre Ziele – denunziert sie sich gewissermaßen selbst, zumindest die eigene, noch nahe Vergangenheit, ihre ureigenen politischen Lösungen, dank derer sie 1998 den Sprung ins Kabinett schaffte.«

Mit diesem Zitat des Politik- und Sozialwissenschaftlers Franz Walter beginnt der Beitrag »Oskar Lafontaine: Der Mann mit dem Spiegel — Warum alle es lieben, ihn mit Begeisterung zu hassen?« auf ↗ forum-systemfrage.de.

Der/die AutorIn schlüsselt auf, warum Lafontaine ihrer/seiner Meinung nach so gehaßt wird:

»Er ist nicht wie sie. Er ist sich selber treu geblieben. Seine Ideale sind immer dieselben geblieben. Er wurde nie zu einem Opportunisten, der um die eigenen Überzeugungen feilscht und dem es nichts ausmacht, sich auf faule und erniedrigende Kompromisse einzulassen. Er hat nie die Seite gewechselt, um dem eigenen Ego zu schmeicheln […]«

Und wie dieser Haß das Bild über Lafontaine prägt:

»Dieser Mensch Lafontaine, so die Einstimmungsmelodie seiner leidenschaftlichen Feinde, sei ein Populist ersten Grades: Ein Rattenfänger. Man hat ihn erwischt — und zwar mehr als nur einmal —, dass er sich der Sprache der Rechtsradikalen bedient hat. […] Deshalb müsste man sich dringend mit ihm sachlich auseinandersetzen, um ihm seine Maske herunterzureißen — hört man immer wieder. Solange es nicht zu spät ist! Weil dieser Mensch — daran kann keiner mehr zweifeln – etwas Böses im Schilde führe.«

Was nun wiederum meiner Meinung nach klar macht, warum man die Vorwürfe der etablierten Parteien gegen Lafontaine ignorieren kann, solange es keine sachliche Auseinandersetzung gibt. Die Auswirkungen dieser Haßkampagnen darf man jedoch keinesfalls unterschätzen.

Den kompletten Artikel bei forum Systemfrage 21.

PS: Die im Artikel vorgenommen Gleichsetzung Schröders mit Gorbatschow teile ich nicht. Gorbatschow wurde von der sowjetischen Elite aus dem Amt geputscht (ja, ich weiß: sehr verkürzte Darstellung). Schröder wurde von den Wählern nur nicht bestätigt, von Abwahl kann man angesichts des knappen Ergebnisses nicht sprechen.

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