Der Säzzer

30.10.2009

Vier Kopfnüsse für Nüsse

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik — Tom @ 18:08
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Nach Angela Merkel hat es nun auch die neue Ministerpräsidentin von Thüringen erwischt, Frau Christine Lieberknecht. In den ersten zwei Wahlgängen gingen ihr vier ihrer eingeplanten Stimmen verlustig. ↗ Aber kein Problem: Der Chef der Linken, Bodo Ramelow konnte ihr aus der Patsche helfen. Nachdem er kurz für den dritten Wahlgang kandidierte, waren die fehlenden Stimmen wieder da. Puh. Das ging noch mal gut.

Der neue Tabellenstand in der NKL (National Kopfnuss League):

  1. Angela Merkel — 9 Kopfnüsse
  2. Andrea Ypsilanti — 4 Kopfnüsse
    Christine Lieberknecht — 4 Kopfnüsse
  3. Heide Simonis — 1 Kopfnuss

Es verspricht spannend zu werden. Wünschen wir unseren Politikern interessante Zeiten.

Link im Beitrag:

Schwarzer Freitag ↗ (Frankfurter Rundschau, 30.10.2009, Bernhard Honnigfort)

28.10.2009

Neun Kopfnüsse für Merkel

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik — Tom @ 18:05
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Heute hat Bundeskanzlerin Merkel neun mal — in Zahlen: 9 — einen Schlag an den Hinterkopf ↗ bekommen. Doppelt soviel (+1) wie Andrea Ypsilanti, damals, vor langer Zeit … ich kann mich kaum noch erinnern.

Aber bevor alte Geschichten der Vergessenheit anheimfallen, darf man die zukünftige Zukunft nicht aus den Augen verlieren.

Wem macht Merkel in den nächsten — sagen wir — 2 Wochen noch Zugeständnisse, oder wen kanzelt die Kanzlerin nicht mehr so ab und gibt ihm sogar mehr Spielraum? Gegenüber welchem Ministerium betont sie, nur gemeinsam etwas zu entscheiden? Ich glaube, dann sehen wir klarer.

Vielleicht hatte aber auch nur der Niebel gegen Angie gestimmt, dann aber gleich neun Mal.

PS: Im direkten Vergleich liegt Ypsilanti nach Punkten vorne: Sie hat fünf weniger Kopfnüsse einstecken müssen als Merkel. ;-)

Link im Beitrag

Neun Stimmen zu wenig ↗ (SPON, 27.10.2009)

17.08.2009

Zur lage der Nation | 2

Gespeichert unter: Gesellschaft und Politik, Linked — Tom @ 09:45
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Weil ich zu faul bin, etwas eigenes zu schreiben, schicke ich Euch rüber zu den NachDenkSeiten.

»Ein kurzer Blick zurück: Am 16. Februar 2003 trafen sich in Berlin der damalige Bundeskanzler Schröder, sein Wirtschaftsminister Clement und Bundesfinanzminister Eichel mit den Spitzen der Banken und Versicherungen […]. Thema der Geheimsitzung waren die hohen Verluste und Risiken einiger Finanzinstitute und der Vorschlag, eine Auffanggesellschaft für unsichere, faule Kredite zu gründen.[…]« (nachdenkseiten.de ↗)

In jener Krisensitzung am 16. Januar 2003 wollte man die Gründung einer Bad Bank beschließen. Die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« berichtete im Februar 2003 davon und der Plan wurde offiziell nicht weiter verfolgt. Aber es wurde mit der Gründung der Hypo Real Estate (HRE) durch die HypoVereinsbank begonnen.

Auf den NachDenkSeiten reicht Albrecht Müller zwei Bundestagsanträge der CDU/CDU/FDP-Fraktionen sowie der Fraktionen von SPD/B90Grüne vom 8.5.2003 nach. Er beschreibt die »bemerkenswerten Fehleinschätzungen und Denkweisen« der Parteieln angesichts jener Krisensitzung drei Monate zuvor. Sie waren also alle gewarnt.

Links im Text:
Nachdenkseiten: Schon 2003 und in Kenntnis der heraufziehenden Finanzkrise hat eine große CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne-Koalition mit der Förderung des Finanzkasinos weitergemacht (Finanzkrise XXV) ↗ (am 15.08.2009)

Weitere Links zur HypoRealEstate:
WEISSGARNIX: HRX – Da kömmt noch (viel) mehr! ↗ (bereits am 26 JUNI 2009)
NachDenkSeiten: Interessenskollisionen und Eigeninteressen als »systemisches Risiko« ↗ (am 31. 07.2009)
ZEIT ONLINE: Rettung der HRE erspart Banken Milliardenverluste ↗ (am 24.07.2009)
TAGESSPIEGEL: Die Verschleier-Affäre ↗ (am 16.08.2009)

03.08.2009

Zur Lage der Nation | 1

Lesebefehl!

Die Meinungsfreiheit als Sondermüll ↗
Ein sehr guter Beitrag des Rechtsanwalts Udo Vetter zu Frau von der Leyens Verhältnis zum Grundgesetz und zur Menschenwürde.

Internet vs. »reales Leben«

Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum ↗
Bettina Winsemann bei Telepolis über die Regulierung im Internet und im »realen Leben«

Damals und heute

Schirmbeck sehnt sich nach dem Führer ↗
Das gesunde Volksempfinden bei den Nazis damals und bei der CDU heute am Beispiel der sogenannten Dienstwagenaffäre von Ulla Schmidt.

Nur zur Erinnerung

Großer Ärger um ein kleines Ferkel ↗
Wie Frau von der Leyen ein religionskritisches Kinderbuch mit dem erfundenen Vorwurf des Antisemitismus auf den Index setzen lassen wollte.

Und ein Wahlaufruf

Wählen gehen bei der Bundestagswahl 2009. Ein Aufruf etwas zu ändern. ↗
Ein Aufruf von Jens Ferner, etwas gegen den Abbau von demokratischen Strukturen, gegen Politikverdrossenheit und verkrustete Systeme und gegen den Abbau von Bürgerrechten zu tun.rfundenen Vorwurf

23.07.2009

Die Regierungsparteien verachten die Demokratie

Kommentar

Die in Grundgesetzangelegenheiten → wiederholt auffällig gewordenen Regierungsparteien mussten — wie so häufig — vom Bundesverfassunsgericht belehrt werden, dass unsere Verfassung, das Grundgesetz, über den eigennützigen Interessen der Regierung steht. Denn wiedereinmal haben CDU/CSU und SPD geglaubt, die für eine Demokratie elementare Institution der Gewaltenteilung durch eine großzügig und allzu offensichtlich interessengeleitete Auslegung die Rechte des Parlaments aushebeln zu können.

Es scheint mittlerweile zu guten Ton bei den Christ- und Sozialdemokraten zu gehören, die gewählte Vertretung des Volkes zu ignorieren und sie deren Rechte zu berauben. Dies lässt tief blicken; offenbart es doch, wie CDU/CDS und SPD unsere Demokratie verachten, wie sie die Demokratie längst als Feigenblatt für ihren Machterhalt ausgehöhlt haben.

»Auch wenn sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstreckt, gebietet der Gewaltenteilungsgrundsatz, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein muss […],« ↗ schrieb das BVerfG jetzt den beiden Regierungsfraktionen ins Stammbuch. Ob das zu einem Umdenken führt, darf getrost bezweifelt werden.

Leider kann ein erneuter Untersuchungsausschuss erst wieder in der neuen Regierungsperiode seine Arbeit aufnehmen. Aber vielleicht könnten die interessierten Parteien ja noch vor der Bundestagswahl im September die Fragen aufwerfen, deren Beantwortung die Regierung aus CDU/CSU und SPD mit ihren grundgesetzwidrigen Aussagebeschränkungen im Untersuchungsausschuss verhindert hatte. Die Erkenntnisse könnten für einige der jetzigen Regierungsmitglieder, wie zum Beispiel Innenminister Schäuble oder Außenminister Steinmeier äußerst unangenehm werden.

Also, liebe Opposition: Es ist Wahlkampf, macht Euren Job — und zwar richtig!

CDU/CDU, SPD und der wiederholte Bruch des Grundgesetzes

Bereits im Juni mußte das Bundesverfassungsgericht der Regierung aus CDU/CSU und SPD erneut zeigen, was Recht ist und was nicht: In dem ↗ Beschluss vom 17. Juni 2009 machte das BVerfG der Regierung klar, dass deren »hochrangige staatliche Interessen« nicht über dem Grundgesetz stehen.

Das BVerfG stellte fest:

»Wiederholt verweigerten die Zeugen (zu Fragen zu den verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz, d. Säzzer) unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.« (ebd.)

Dem schob das BVerfG einen Riegel vor:

»Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.« (ebd.)

Das BVerfG machte weiterhin klar:

»Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages darf (der Untersuchungsausschuss, d. Säzzer) Regierungsmitglieder sowie Beamte und Angestellte im Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Zeugen vernehmen und diejenigen Beweise erheben, die er für erforderlich hält.« (ebd.)

Selbst über ihre eigene Arbeit in der Regierung und im Kabinett wollte man sich vom Untersuchungsausschuss nicht befragen lassen. Aber auch dazu beschloss das BVerfG:

»Im vorliegenden Fall enthalten bereits die Aussagegenehmigungen selbst eine zu weitgehende Beschränkung, indem sie „insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung im Kabinett oder ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen“ pauschal von der Genehmigung ausnehmen.« (ebd.)

Die Oppositionsparteien müssen sich nun entscheiden, ob sie den Untersuchungsausschuss erneut einberufen wollen.

Quellen:
Pressemitteilung zum Beschluss vom 17. Juni 2009 (↗ bundesverfassungsgericht.de, 23.07.2009)

Weitere Links:
BND-Untersuchungsausschuss: Die Wahrheit darf nicht wahr sein (↗ stern.de, 19.06.2009)
Rüffel aus Karlsruhe für Steinmeier (↗ suedeutsche.de, 23.07.2009)
Regierung behinderte BND-Ausschuss (↗ fr-online.de, 23.07.2009)

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