Der Säzzer

23.07.2009

Die Regierungsparteien verachten die Demokratie

Kommentar

Die in Grundgesetzangelegenheiten → wiederholt auffällig gewordenen Regierungsparteien mussten — wie so häufig — vom Bundesverfassunsgericht belehrt werden, dass unsere Verfassung, das Grundgesetz, über den eigennützigen Interessen der Regierung steht. Denn wiedereinmal haben CDU/CSU und SPD geglaubt, die für eine Demokratie elementare Institution der Gewaltenteilung durch eine großzügig und allzu offensichtlich interessengeleitete Auslegung die Rechte des Parlaments aushebeln zu können.

Es scheint mittlerweile zu guten Ton bei den Christ- und Sozialdemokraten zu gehören, die gewählte Vertretung des Volkes zu ignorieren und sie deren Rechte zu berauben. Dies lässt tief blicken; offenbart es doch, wie CDU/CDS und SPD unsere Demokratie verachten, wie sie die Demokratie längst als Feigenblatt für ihren Machterhalt ausgehöhlt haben.

»Auch wenn sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstreckt, gebietet der Gewaltenteilungsgrundsatz, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein muss […],« ↗ schrieb das BVerfG jetzt den beiden Regierungsfraktionen ins Stammbuch. Ob das zu einem Umdenken führt, darf getrost bezweifelt werden.

Leider kann ein erneuter Untersuchungsausschuss erst wieder in der neuen Regierungsperiode seine Arbeit aufnehmen. Aber vielleicht könnten die interessierten Parteien ja noch vor der Bundestagswahl im September die Fragen aufwerfen, deren Beantwortung die Regierung aus CDU/CSU und SPD mit ihren grundgesetzwidrigen Aussagebeschränkungen im Untersuchungsausschuss verhindert hatte. Die Erkenntnisse könnten für einige der jetzigen Regierungsmitglieder, wie zum Beispiel Innenminister Schäuble oder Außenminister Steinmeier äußerst unangenehm werden.

Also, liebe Opposition: Es ist Wahlkampf, macht Euren Job — und zwar richtig!

CDU/CDU, SPD und der wiederholte Bruch des Grundgesetzes

Bereits im Juni mußte das Bundesverfassungsgericht der Regierung aus CDU/CSU und SPD erneut zeigen, was Recht ist und was nicht: In dem ↗ Beschluss vom 17. Juni 2009 machte das BVerfG der Regierung klar, dass deren »hochrangige staatliche Interessen« nicht über dem Grundgesetz stehen.

Das BVerfG stellte fest:

»Wiederholt verweigerten die Zeugen (zu Fragen zu den verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz, d. Säzzer) unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.« (ebd.)

Dem schob das BVerfG einen Riegel vor:

»Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.« (ebd.)

Das BVerfG machte weiterhin klar:

»Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages darf (der Untersuchungsausschuss, d. Säzzer) Regierungsmitglieder sowie Beamte und Angestellte im Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Zeugen vernehmen und diejenigen Beweise erheben, die er für erforderlich hält.« (ebd.)

Selbst über ihre eigene Arbeit in der Regierung und im Kabinett wollte man sich vom Untersuchungsausschuss nicht befragen lassen. Aber auch dazu beschloss das BVerfG:

»Im vorliegenden Fall enthalten bereits die Aussagegenehmigungen selbst eine zu weitgehende Beschränkung, indem sie „insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung im Kabinett oder ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen“ pauschal von der Genehmigung ausnehmen.« (ebd.)

Die Oppositionsparteien müssen sich nun entscheiden, ob sie den Untersuchungsausschuss erneut einberufen wollen.

Quellen:
Pressemitteilung zum Beschluss vom 17. Juni 2009 (↗ bundesverfassungsgericht.de, 23.07.2009)

Weitere Links:
BND-Untersuchungsausschuss: Die Wahrheit darf nicht wahr sein (↗ stern.de, 19.06.2009)
Rüffel aus Karlsruhe für Steinmeier (↗ suedeutsche.de, 23.07.2009)
Regierung behinderte BND-Ausschuss (↗ fr-online.de, 23.07.2009)

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