Der Säzzer

23.07.2009

Die Regierungsparteien verachten die Demokratie

Kommentar

Die in Grundgesetzangelegenheiten → wiederholt auffällig gewordenen Regierungsparteien mussten — wie so häufig — vom Bundesverfassunsgericht belehrt werden, dass unsere Verfassung, das Grundgesetz, über den eigennützigen Interessen der Regierung steht. Denn wiedereinmal haben CDU/CSU und SPD geglaubt, die für eine Demokratie elementare Institution der Gewaltenteilung durch eine großzügig und allzu offensichtlich interessengeleitete Auslegung die Rechte des Parlaments aushebeln zu können.

Es scheint mittlerweile zu guten Ton bei den Christ- und Sozialdemokraten zu gehören, die gewählte Vertretung des Volkes zu ignorieren und sie deren Rechte zu berauben. Dies lässt tief blicken; offenbart es doch, wie CDU/CDS und SPD unsere Demokratie verachten, wie sie die Demokratie längst als Feigenblatt für ihren Machterhalt ausgehöhlt haben.

»Auch wenn sich die Kontrollkompetenz des Parlaments grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstreckt, gebietet der Gewaltenteilungsgrundsatz, dass parlamentarische Kontrolle wirksam sein muss […],« ↗ schrieb das BVerfG jetzt den beiden Regierungsfraktionen ins Stammbuch. Ob das zu einem Umdenken führt, darf getrost bezweifelt werden.

Leider kann ein erneuter Untersuchungsausschuss erst wieder in der neuen Regierungsperiode seine Arbeit aufnehmen. Aber vielleicht könnten die interessierten Parteien ja noch vor der Bundestagswahl im September die Fragen aufwerfen, deren Beantwortung die Regierung aus CDU/CSU und SPD mit ihren grundgesetzwidrigen Aussagebeschränkungen im Untersuchungsausschuss verhindert hatte. Die Erkenntnisse könnten für einige der jetzigen Regierungsmitglieder, wie zum Beispiel Innenminister Schäuble oder Außenminister Steinmeier äußerst unangenehm werden.

Also, liebe Opposition: Es ist Wahlkampf, macht Euren Job — und zwar richtig!

CDU/CDU, SPD und der wiederholte Bruch des Grundgesetzes

Bereits im Juni mußte das Bundesverfassungsgericht der Regierung aus CDU/CSU und SPD erneut zeigen, was Recht ist und was nicht: In dem ↗ Beschluss vom 17. Juni 2009 machte das BVerfG der Regierung klar, dass deren »hochrangige staatliche Interessen« nicht über dem Grundgesetz stehen.

Das BVerfG stellte fest:

»Wiederholt verweigerten die Zeugen (zu Fragen zu den verschleppten Khaled el Masri und Murat Kurnaz, d. Säzzer) unter Verweis auf eine ihnen nur eingeschränkt erteilte Aussagegenehmigung die weitere Aussage oder gaben auf Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses keine Antwort. Weiterhin verweigerte die Bundesregierung dem Untersuchungsausschuss mehrmals die Vorlage von Akten oder Aktenbestandteilen.« (ebd.)

Dem schob das BVerfG einen Riegel vor:

»Die Bundesregierung (Antragsgegnerin) hat durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für benannte Zeugen, durch die Auslegung dieser Beschränkungen und durch die Verweigerung der Vorlage von angeforderten Akten mit den hierfür gegebenen unzureichenden Begründungen das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.« (ebd.)

Das BVerfG machte weiterhin klar:

»Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages darf (der Untersuchungsausschuss, d. Säzzer) Regierungsmitglieder sowie Beamte und Angestellte im Verantwortungsbereich der Bundesregierung als Zeugen vernehmen und diejenigen Beweise erheben, die er für erforderlich hält.« (ebd.)

Selbst über ihre eigene Arbeit in der Regierung und im Kabinett wollte man sich vom Untersuchungsausschuss nicht befragen lassen. Aber auch dazu beschloss das BVerfG:

»Im vorliegenden Fall enthalten bereits die Aussagegenehmigungen selbst eine zu weitgehende Beschränkung, indem sie „insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung im Kabinett oder ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen“ pauschal von der Genehmigung ausnehmen.« (ebd.)

Die Oppositionsparteien müssen sich nun entscheiden, ob sie den Untersuchungsausschuss erneut einberufen wollen.

Quellen:
Pressemitteilung zum Beschluss vom 17. Juni 2009 (↗ bundesverfassungsgericht.de, 23.07.2009)

Weitere Links:
BND-Untersuchungsausschuss: Die Wahrheit darf nicht wahr sein (↗ stern.de, 19.06.2009)
Rüffel aus Karlsruhe für Steinmeier (↗ suedeutsche.de, 23.07.2009)
Regierung behinderte BND-Ausschuss (↗ fr-online.de, 23.07.2009)

20.07.2009

Hartz IV nach der Bundestagswahl 2009

Was haben Hartz IV Betroffene nach der Wahl von den einzelnen Parteien zu erwarten?

Ein Beitrag von ↗ gegen-hartz.de. Bitte verbreitet den Text weiter und macht auf die geplanten Sauereien von CDU/CSU und FDP aufmerksam! Und ob man den sog. Sozialdemokraten von der SPD trauen kann? Ich jedenfalls nicht mehr.

Hartz IV nach der Bundestagswahl 2009:
Was bringt die Bundestagswahl für Erwerbslose, Erwerbstätige ALG II-Bezieher und von Erwerbslosigkeit bedrohte Bürger?

Am 27 September 2009 findet die Bundestagswahl statt. Da entscheidet sich, was die nächsten 4 Jahre für uns bringen. Wir, die Redaktion von ‘gegen-hartz.de’ & die Moderatoren vom Hartz IV Forum ‘hartz.info’, haben uns entschlossen einen indirekten Wahlaufruf zu starten. In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise zeichnet sich schon jetzt ab, wer für die Schulden der Banken und Konzerne zahlen soll: Nämlich diejenigen, die schon nichts mehr haben. Noch schrecken die derzeitigen Regierungsparteien davor zurück, soziale Einschnitte vorzunehmen, auch wenn schon einige „Vorboten“ erkennbar sind.

Jeder kennt die Geschichte vom Boten, der den Befehl zu seiner eigenen Hinrichtung überbrachte. Wir haben den Vorteil, dass wir uns vorher darüber informieren können, was in diesem „Schreiben“ steht, wir haben es in der Hand: Schluss mit Sozialabbau! Schluss mit der Verletzung der Menschenrechte! Schluss damit, dass immer die Kleinen die Zeche zahlen sollen!

Was wir wollen: informieren und aufklären, was wir nicht wollen: polemisieren oder abschrecken.

Deshalb haben wir uns selbst die Frage gestellt:

„Was haben Erwerbslose, Erwerbstätige ALG II-Bezieher und von Erwerbslosigkeit bedrohte Bürger nach der Wahl von den einzelnen Parteien zu erwarten?“

Wahlaussagen sind von allen Parteien schnell gemacht. Wir wollen hier diese Aussagen so sachlich und objektiv wie möglich zusammenfassen und wiedergeben. Eine komplette Analyse der Regierungsprogramme und Vorhaben der Parteien würde den Rahmen hier sprengen, deshalb haben wir uns nur auf den durch diese Frage begrenzten Bereich konzentriert und die Kernaussagen der Parteien dazu zusammen gefasst.

Rechtsextreme Parteien
Wahlprogramme rechtsextremer Parteien haben wir hier nicht berücksichtigt. Unserer Meinung nach sind diese Parteien weder als „Protestpartei“ noch als ernst zunehmende politische Kraft anzusehen. Hinter vermeintlichen sozialen Aussagen steht nur der pure Konkurrenzkampf, Rassismus und Entsolidarisierung der Menschen. Sozialabbau ist ein Problem, dass alle Menschen betrifft. Wir machen keine ethnischen Unterschiede.

CDU/CSU
Die CDU/CSU ist der Meinung, dass der ALG II Regelsatz zu hoch ist. Auch wenn im Wahlprogramm dazu keine konkrete Aussage getroffen wird, ist also mit einer direkten oder indirekten Regelsatzkürzung zu rechnen. Die CDU/CSU will laut Regierungsprogramm für ALG II Empfänger „Anreize zur Arbeit“ schaffen, mit denen ALG II Empfänger dazu motiviert werden sollen, besser bezahlte Jobs zu suchen. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die von CDU/CSU schon lange geplante Reduzierung der bei ALG II Empfängern vom Erwerbseinkommen abzuziehenden Freibeträge.

Ebenfalls will CDU/CSU die Pflicht zur Gegenleistung im SGB II gesetzlich verankern. Konkret sollen arbeitslose ALG II Empfänger per Gesetz dazu verpflichtet werden, ihre Arbeitskraft im Austausch für ihr ALG II kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wer sich weigert, soll kein ALG II erhalten. Dazu sollen die sog. 1€ Job umfangreich ausgebaut und deren Beschränkungen auf den öffentlichen Sektor entfallen, so dass auch ein Einsatz von 1€ Jobbern in der Privatwirtschaft endlich legal wird.

Dahinter verbirgt sich das bereits von CDU/CSU unter dem Begriff „Workfare“ bekannt gemachte und von Interessengemeinschaften der Wirtschaft (INSM, IFO) entwickelte Modell, das u.a. auch eine weitere Bindung des ALG II an solche 1€ Jobs beinhaltet: ein Teil des ALG II soll als „Grundlohn“ gezahlt werden, den der ALG II Empfänger durch 1€ Jobs dann zur vollen Regelsatzhöhe aufstocken kann bzw. muss, wenn er überleben will.

FDP
Die FDP will den ALG II Regelsatz um 30% kürzen und begründet dass damit, ALG II Empfänger wären grundsätzlich zu Faul zum Arbeiten und wer mit dem kargen Regelsatz nicht auskommt, soll gemeinnützige Arbeiten ausführen und damit sein ALG II aufstocken (siehe Workfare bei CDU/CSU). Die FDP trägt im Übrigen auch die anderen Vorhaben der CDU/CSU zum Sozialabbau mit.

SPD
Laut dem Regierungsprogramm will die SPD durch mehr und besser qualifizierte Vermittler in den ARGEn Arbeitslose besser vermitteln. Sie will außerdem einen flächendeckenden Mindestlohn und ein gebührenfreies Bildungssystem einführen, sowie soziale Bürgerrechte garantieren. Was die SPD unter Letzterem im Einzelnen versteht, darüber hat sie sich leider nicht ausgelassen. Der Kündigungsschutz soll erhalten bleiben, Leiharbeiter mehr Rechte und gleiche Bezahlung wie Festangestellte erhalten. Die Ausnutzung von Praktikanten als kostenlose Arbeitskräfte soll gestoppt werden. Das ALG II soll bedarfsgerecht bleiben und bei Bedarf erhöht werden. Altersvorsorgevermögen soll beim ALG II generell und unabhängig von seiner Höhe geschützt werden.

Die Linke
Die Linke will einen flächendeckenden Mindestlohn sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auch bei Leiharbeitern, einführen. Der Kündigungsschutz soll ausgebaut werden. Die Arbeit von Praktikanten soll bezahlt werden müssen. Die Kinderbetreuung soll gebührenfrei werden.

„Hartz IV“ soll abgeschafft und durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen werden. Dazu soll der Eckregelsatz beim ALG II auf bedarfsdeckende 500€ erhöht und jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst werden. Der Regelsatz für Kinder und Jugendliche soll angehoben werden. Jugendliche ALG II Empfänger sollen wieder ab 18 Jahren einen eigenen Hausstand gründen dürfen. Kinderzuschlag und das Kindergeld sollen auf je 200 Euro erhöht und letzteres nicht auf ALG II angerechnet werden. Der Sanktionsparagraph 31, die Aussendienst-Schnüffelpraxis, die U25-Regelung und die Erbenhaftung im SGB II sollen ersatzlos gestrichen werden. Wohnkosten sollen endlich lt. BSG-Rechtsprechung übernommen werden. An Umzugsaufforderungen sollen, gemäß der BSG-Rechtsprechung, hohe Anforderungen geknüpft werden, werden diese nicht erfüllt, muss der Leistungsträger die Kosten ungekürzt weiter zahlen. Das Grundrecht auf eine menschenwürdige Wohnung soll ins Grundgesetz. Die Bedarfsgemeinschaft wird wieder abgeschafft und durch das Individualprinzip (Vertikalmethode) ersetzt. Der max. Vermögensfreibetrag soll auf 20.000€ und der Altersvorsorgefreibetrag auf 700€ pro Lebensjahr erhöht werden.
Zur Bezahlung der Steuergeschenke der aktuellen Regierung und dem Schuldenabbau sollen die Steuern auf hohe Einkommen und Erbschaften sowie Konzern-Gewinne erhöht werden. Eine Börsenumsatzsteuer und die Vermögenssteuer soll (wieder) eingeführt werden. Alle, die Einkommen erzielen, sollen in die Rentenversicherung einzahlen, ohne Ausnahme.
Das Renteneintrittsalter soll wieder auf 65 Jahre gesenkt werden. Eine deutlich über dem Bedarfsminimum liegende Grundrente soll garantiert werden. Alle Berufsgruppen sollen in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen.

Bündnis 90 / Die Grünen
Die Regelsatzerhöhung für Kinder und eine eigenständige Kindergrundsicherung werden gefordert, ebenfalls eine Stärkung der Rechte von Arbeitslosen. Wie dies im Einzelnen aussehen und verwirklicht werden soll, darüber werden keine Angaben gemacht. Langzeitarbeitslose sollen statt ALG II unbefristete sozialversicherungspflichtige Jobs im öffentlichen Bereich bekommen. Der Eckregelsatz soll auf 420 Euro erhöht und an die Preisentwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Auch hier soll eine Gegenleistung dafür vom ALG II Empfänger gefordert werden, wobei aber keine Sanktionierung der Regelleistung stattfinden soll. Die Freibeträge vom Erwerbseinkommen sollen erhöht und die Bedarfsanteilsmethode zugunsten der Vertikalmethode abgeschafft werden.

Warum zur Wahl gehen?
Das waren die wichtigsten Eckpunkte der Regierungsprogramme der Parteien hinsichtlich Erwerbsloser, Erwerbstätiger ALG II-Bezieher und von Erwerbslosigkeit bedrohter Bürger. Mit diesen Informationen sollte jede/r seine Wahl treffen können, sofern diese Eckpunkte für ihn ausschlaggebend sind. Deshalb unsere Aufforderung an alle Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Bürger, sowie an alle Bürger, die den weiteren Sozialabbau, mit dem die Milliarden an Steuergeschenken finanziert werden sollen, verhindern möchten: Bitte geht zur Wahl und wählt für mehr soziale Gerechtigkeit!

Wir kennen die alltägliche Ohnmacht, nichts gegen die menschenunwürdige Politik ausrichten zu können. Doch wenn man sich dem Schicksal ausliefert, hat man auch nichts „gewonnen“. Jeder der nicht oder ungültig wählt, unterstützt direkt die Parteien, die er nicht wählen würde, weil nämlich der Partei, die er sonst gewählt hätte, seine Stimme fehlt oder die anderen Parteien dadurch im Vorteil sind. Parteien, die etwas gegen menschenfeindliche Politik und Sozialabbau unternehmen könnten, fehlen damit eure Stimmen, um eine Gegenmacht aufzubauen und dieses verhindern zu können. Und wenn ihr keiner Partei traut, wählt zumindest das kleinere Übel! Aber wählt und ergebt euch nicht blind einem Schicksal, das ihr ändern könntet – anders wie der Eingangs erwähnte Bote.

(Ein Aufruf der Redaktion von ‘gegen-hartz.de‘ & die Moderatoren vom Hartz IV Forum ‘hartz.info‘, 16.07.2009, Abdruck frei und erwünscht)

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